Letzte Aktualisierung: 20.06.2025
[Firmenname] legt großen Wert auf den Schutz geistiger Eigentumsrechte im grenzüberschreitenden Handel mit Deutschland. Wir halten uns strikt an die geltenden Gesetze und Vorschriften Deutschlands und der Europäischen Union. Diese Richtlinie erläutert die Regeln zum Schutz geistigen Eigentums, den Umgang mit Rechtsverletzungen und die Verantwortlichkeiten aller Parteien, um die legitimen Rechte und Interessen unserer Nutzer und uns selbst zu schützen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
I. Umfang des Schutzes geistigen Eigentums
1. Markenschutz
In Deutschland und der Europäischen Union gilt das Prinzip des „First-to-Register“. Nach der Registrierung einer Marke ist diese durch die EU-Markenverordnung und das deutsche Markengesetz geschützt. Beim Verkauf von Waren in Deutschland darf die Marke nicht mit der eingetragenen Marke identisch oder ihr ähnlich sein, andernfalls drohen Ihnen Verletzungsklagen. Wenn Sie Ihre eigene Marke auf dem deutschen Markt verwenden, empfiehlt es sich, diese vorab beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden. Bei Verwendung einer autorisierten Marke benötigen Sie eine rechtsgültige Autorisierungsurkunde.
2. Patentschutz
Zu den deutschen Patentarten gehören Erfindungspatente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster. Die Schutzdauer von Erfindungspatenten beträgt 20 Jahre, die von Gebrauchsmustern 10 Jahre und die von Geschmacksmustern bis zu 30 Jahre ab dem Anmeldedatum. Vor dem grenzüberschreitenden Verkauf von Produkten müssen Sie sicherstellen, dass diese keine von Deutschland oder der Europäischen Union autorisierten Patente verletzen. Das Europäische Patent kann beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden und ist in mehreren EU-Mitgliedstaaten wirksam. Für einen präziseren Schutz können Sie auch ein separates deutsches Patent anmelden.
3. Urheberrechtsschutz
Gemäß dem deutschen Urheberrechtsgesetz und den einschlägigen EU-Richtlinien sind literarische, künstlerische, Software- und andere Werke ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung geschützt. Eine Registrierung des Urheberrechts kann jedoch die Beweiskraft erhöhen. Grafiken, Texte und Videoinhalte auf Verpackungen, Werbematerialien, Produkthandbüchern usw. von in Deutschland verkauften Waren müssen urheberrechtlich geschützt sein, um die unbefugte Nutzung fremder Werke zu verhindern.
II. Verantwortlichkeiten und Pflichten des Nutzers
Compliance-Verpflichtung: Bei der Nutzung von [Site-Name] für grenzüberschreitende Geschäfte in Deutschland müssen Nutzer sicherstellen, dass die verkauften Waren, Werbeinhalte usw. keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Sollten [Firmenname] aufgrund von Rechtsverletzungen Verluste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtsverfahren, Schadensersatz usw.) entstehen, trägt der Nutzer die volle Haftung.
Dokumentenbereitstellung: Nutzer sollten [Firmenname] proaktiv Nachweise über geistiges Eigentum wie Markenregistrierungszertifikate, Patentzertifikate, Urheberrechtsvollmachten usw. zur Überprüfung vorlegen. Können keine gültigen Nachweise erbracht werden, ist [Firmenname] berechtigt, den Verkauf der betreffenden Produkte einzuschränken oder zu beenden.
Selbstprüfung der Risiken: Nutzer müssen regelmäßig selbst prüfen, ob die Produkte Risiken für geistiges Eigentum bergen. Erhalten sie Beschwerden oder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen Dritter, sollten sie den entsprechenden Verkauf unverzüglich einstellen, [Firmenname] rechtzeitig benachrichtigen und bei der Bereitstellung relevanter Materialien kooperieren.
III. Verantwortlichkeiten und Pflichten des Unternehmens
Prüfmechanismus: [Firmenname] führt eine formelle Prüfung der von Nutzern eingereichten Produktinformationen und Marken- und Patentdokumente durch. Diese Prüfung befreit Nutzer jedoch nicht von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen. Werden mutmaßlich rechtsverletzende Produkte gefunden, werden Nutzer benachrichtigt und können diese innerhalb einer Frist korrigieren oder entfernen.
Unterstützung bei der Bearbeitung von Urheberrechtsverletzungen: Erhalten Nutzer Beschwerden über Urheberrechtsverletzungen von deutschen oder EU-Inhabern geistiger Eigentumsrechte, unterstützt [Firmenname] die Nutzer bei der Kommunikation mit dem Beschwerdeführer und bietet die notwendige rechtliche Unterstützung. Wird eine Rechtsverletzung festgestellt, ist [Firmenname] berechtigt, die entsprechenden Produktinformationen zu löschen, das Kontoguthaben des Nutzers einzufrieren und den Nutzer zur Übernahme der entsprechenden Verantwortung zu verpflichten.
Richtlinien: [Firmenname] wird Nutzer durch Schulungen, Ankündigungen usw. über die deutschen und EU-Richtlinien zum geistigen Eigentum informieren und Beratungsleistungen zur Registrierung und zum Schutz geistigen Eigentums anbieten.
IV. Beschwerden bei Rechtsverletzungen und Bearbeitungsverfahren
Annahme von Beschwerden: Dritte, die der Ansicht sind, dass die von Nutzern auf [Site-Name] verkauften Waren ihre geistigen Eigentumsrechte in Deutschland oder der EU verletzen, können eine schriftliche Beschwerde per E-Mail ([E-Mail]) an [Firmenname] senden. Diese muss einen Identitätsnachweis des Beschwerdeführers, Nachweise zum geistigen Eigentum, Beweise für die Rechtsverletzung und weitere Materialien enthalten.
Untersuchung und Bearbeitung: Nach Eingang der Beschwerde führt [Firmenname] innerhalb von 3-5 Werktagen eine vorläufige Untersuchung durch. Bestätigt sich die Rechtsverletzung, wird das Produkt umgehend aus dem Sortiment genommen und der Nutzer benachrichtigt. Der Nutzer kann innerhalb von 7 Werktagen eine Gegendarstellung und Nachweise für die Nichtverletzung einreichen. [Firmenname] wird diese dann erneut prüfen.
Streitbeilegung: Können Beschwerdeführer und Nutzer den Streit nicht durch Verhandlungen beilegen, kann er gemäß deutschem Recht vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder anderen Gerichten beigelegt werden. [Firmenname] stellt den Justizbehörden die erforderlichen Beweismittel zur Verfügung.
V. Unterstützung beim Schutz geistiger Eigentumsrechte
[Firmenname] bietet Nutzern Beratung zum Schutz geistiger Eigentumsrechte in Deutschland und der Europäischen Union an, einschließlich der Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit lokalen Anwälten und der Ausarbeitung von Schutzstrategien. Werden die geistigen Eigentumsrechte des Nutzers in Deutschland verletzt, können Sie nach ausreichender Beweislage Ihre Rechte vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Gerichten und anderen Institutionen schützen. [Firmenname] leistet dabei die notwendige Unterstützung. Bei Fragen zu Richtlinien zum geistigen Eigentum können Sie sich gerne an uns wenden:
Tel.: [Tel.]
E-Mail: [E-Mail]
Firmenadresse: [Firmenadresse]
[Firmenname] wird das System zum Schutz geistigen Eigentums weiter verbessern und mit den Nutzern zusammenarbeiten, um eine gute Marktordnung für grenzüberschreitende deutsche Unternehmen aufrechtzuerhalten!